Wenn es zu Schäden kommt - Haftpflichtversicherung
Wenn Sie Schäden in der gemieteten Wohnung anrichten, kommt Ihre Haftpflichtversicherung dafür auf. Jedoch nür Dinge, die in der Wohnung eingebaut und unverrückbar sind - z.B. Wäne, Türen, Badewannen, Parkettboden etc. Eine Haftpflichtversicherung sichert jedoch nicht gegen Schäden am Inventur der Wohnung ab - Möbel und sämtliche in der Wohnung verbliebenen Gegenstände. Diese Schäden müssen Sie selbst bezahlen. In der Regel werden sie mit der Kaution verrechnet.
Hausratversicherung
Schäden, die durch Brand, Sturm, Leitungswasser oder Einbruch verursacht werden, trägt die Hausratversicherung des Hauptmieters. Da Sie jedoch die Wohnung nutzen, sind Sie ebenfalls verpflichtet Vorsorge zu treffen und nicht dürfen nicht vorlässig mit der Ihnen überlassenen Wohnung umgehen. Bei längerer Abwesenheit sind Sie z.B. verpflichtet Fenster, Wohnungstür und Wasserhähne fest zu schließen.
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